Rezeptgebühr

Die aktuelle Rezeptgebühr wird ab 1. Jänner 2012 von 5,10 Euro auf 5,15 Euro erhöht.

Weiters macht der Mindestbetrag für das Jahr 2012 für den Kostenanteil des Versicherten (Angehörigen) bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln € 28,20 aus. Diese Beträge leitet die Apotheke an Ihre Krankenkasse weiter.

(Quelle: Website der Apothekerkammer)